Vormundschaft & Pflegschaft      
          

Standards meiner Arbeit als Vormund oder Pfleger

Wenn für Kinder oder Jugendliche ein Vormund oder Pfleger bestellt wird, ist die Situation des Kindes durch krisenhaftes Geschehen und Belastungen gekennzeichnet. Notwendig ist eine fachliche und kindorientierte Begleitung, die die Grundlage für eine persönliche Beziehung darstellt. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, sind Zeit, Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse des Minderjährigen und umfangreiche Kenntnisse in den Methoden der sozialen Arbeit und des Rechts nötig.

Das Führen einer Vormundschaft oder Pflegschaft geschieht auf der Basis der rechtlich relevanten Bestimmungen und persönlicher Beteiligung des Minderjährigen, sowie dem Wissen um dessen aktuelle Bedürfnisse.

Ziel der Arbeit ist der Schutz der Minderjährigen, die Verbesserung seiner psychosozialen Situation, Sicherstellung medizinischer und materieller Versorgung. Die individuellen Ziele werden unter Beteiligung des Minderjährigen in Kooperation mit Dritten, unter Berücksichtigung der sozialen Bezüge erarbeitet und fortgeschrieben.


Zu meinen Leistungen gehören daher bedarfsorientierte, regelmäßige Kontakte mit dem Minderjährigen in der vertrauten Umgebung. Zusätzlich werden Gespräche mit Bezugspersonen, Kooperationspartnern der Jugendhilfe und Therapeuten geführt, um ein umfassendes Bild über die Situation des Kindes oder Jugendlichen zu erhalten. Nur so kann die tatsächliche Entwicklung des Einzelnen beurteilt und durch zielgerichtete Maßnahmen gefördert werden.

Ich begleite die Kinder und Jugendlichen nach Bedarf u.a. zu Gerichtsterminen, Arzt- und Therapeutenbesuchen, bei Gesprächen in der Schule oder dem Ausbildungsbetrieb. Im Interesse der Minderjährigen werden z.B. Anträge bei Sozialleistungsträgern oder Gerichten gestellt. Mehr Informationen hält auch die Brochüre: "Dein Vormund vertritt dich" bereit. 


Die Kenntnis über die Herkunft und familiären Bezüge ist ein zentrales Thema bei der Ausübung der elterlichen Sorge. Es ist unabdingbar, die Lebenssituationen der Familie und wichtiger Bezugspersonen zu kennen, um Aussagen über Bindungen und Beziehungen zu machen und den Umgang in geeigneter Weise sicherzustellen oder zu fördern.

Dem Familiengericht wird regelmäßig über die Situation des Minderjährigen und die Inhalte der Arbeit Bericht erstattet. Für jedes Kind / jeden Jugendlichen wird eine eigene Prozessakte geführt.

Wenn Sie mehr über die rechtlichen Grundlagen von Vormundschaft und Pflegschaft erfahren möchten, klicken Sie bitte hier