Verfahrensbeistandschaft      
          

Standards meiner Arbeit mit Kindern und Jugendlichen:

Es ist mir wichtig, frühzeitig mit den betroffenen Kindern und Jugendlichen persönlich Kontakt aufzunehmen. In der Regel geschieht das Kennenlernen im gewohnten Umfeld. Zunächst werden die Aufgaben des Verfahrensbeistands erklärt. Verfahrensbeistand zu sein, bedeutet die Vorstellungen des Kindes an das Familiengericht zu übermitteln. Die Arbeit des Verfahrensbeistands ist unabhängig von den Interessenlagen der Eltern, von Einschätzungen der Fachkräfte der Jugendämter oder der Jugendhilfe, sowie sonstiger Personen.

In Gesprächen mit den Minderjährigen geht es mir darum, die Wünsche, Ängste und Sorgen zu erfassen. Wenn es gelungen ist, eine Vertrauensbeziehung aufzubauen, steht die Entwicklung von tragfähigen Zukunftsvorstellungen und Problemlösestrategien an. Die Partizipation der Kinder und Jugendlichen an diesem Prozess ist hierbei abhängig vom Alter und der emotionalen Befindlichkeit. Das Ergebnis wird dann dem Familiengericht als „Wille des Kindes“ übermittelt. 

Je nach Einzelfall ist es notwendig, ergänzende Gespräche mit den gesetzlichen Vertretern, Mitarbeitern der Jugendämter oder der Jugendhilfe und anderen wichtigen Bezugspersonen zu führen, um ein möglichst umfassendes Bild über die Situation des Kindes zu bekommen. Ziel der Gespräche ist es auch, die Äußerungen des Kindes erklärbar zu machen und in den familiären Kontext einzuordnen.

Es kommt vor, dass der Wille des Kindes nicht mit dem Kindeswohl vereinbar ist. Diese Abgrenzung von Kindeswille und –wohl ist dann Inhalt des Berichts an das Familiengericht. Wo es mögllich ist, werden Wege zur Realisierung des Kindeswillen aufgezeigt. Das kann eine Anregung zur Vermittlung in eine Mediation sein oder die Empfehlung, geeignete Jugendhilfeangebote in Anspruch zu nehmen.

Im Interesse des Kindes können von mir eigenständige Anträge bei Gericht gestellt werden, z.B. die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur weiteren Klärung relevanter Sachverhalte. Am Ende des Verfahrens rundet ein Abschlussgespräch mit dem Kind oder Jugendlichen die Arbeit des Verfahrensbeistands ab.

Standards meiner Arbeit mit dem Familiengericht:

Vor Übernahme einer Verfahrensbeistandschaft steht ein Gespräch mit der zuständigen Familienrichterin, bzw. dem zuständigen Familienrichter. Darin ist zu klären, welche Besonderheiten im Einzelfall zu berücksichtigen sind. Nach erfolgter Beschlussfassung durch das Gericht erfolgt eine zeitnahe Kontaktaufnahme mit dem Kind oder Jugendlichen.

Der Verfahrensbeistand ist parteilich für das Kind und fungiert als Interessenvertretung und Sprachrohr. Wichtig ist, dass das Kind, soweit es nach Alter oder emotionaler Situation möglich ist, versteht, welche Rolle der Verfahrensbeistand hat und die gerichtlichen Verfahrensschritte nachvollziehen kann. Um dem Kind entsprechende Sicherheiten zu geben, gehört die Begleitung zu den Anhörungen dazu. Wo es im Einzelfall notwendig erscheint, wird eine Anhörung des Kindes im gewohnten Umfeld oder ohne Zusammentreffen mit den Sorgeberechtigten angeregt.


Die Arbeit wird dokumentiert und in Form eines Berichtes in das Gerichtsverfahren eingebracht. Der Bericht hat zum Inhalt, auf welcher Grundlage die Stellungnahme erfolgt, mit wem gesprochen wurde und welche Unterlagen zur Verfügung gestanden haben. Kernpunkt des Berichtes ist die Übermittlung des Kindeswillen und welche weiteren Aussagen das Kind in den Gesprächen getroffen hat. Dem gegenüber steht meine Bewertung des geäußerten Kindeswillen und eine Einschätzung zu den sozialen Bindungen und Beziehungen des Kindes.

Wenn es dem Wohl des Kindes entspricht, werden Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, die zur Umsetzung der kindlichen Wünsche geeignet sind oder aber auch Maßnahmen zur Minimierung oder Abwehr schädigender Faktoren angeregt. Der Bericht beinhaltet zum Schluss eine Empfehlung zur weiteren Verfahrensweise beim Familiengericht.


Mehr zu den Standards in der Verfahrensbeistandschaft finden Sie unter dem Link: www.verfahrensbeistand-bag.de