Herzlich
willkommen bei
RECHT
VORAUS, Auf den folgenden Seiten gebe ich Ihnen einen Einblick in meine Tätigkeitsfelder. Bei
RECHT
VORAUS
geht es immer um die Vertretung von Kindern.
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Der Auftrag, als Verfahrensbeistand tätig zu werden, geht immer vom Familiengericht aus. Kinder und Jugendliche sollen für die Dauer des gerichtlichen Verfahrens einen für sie parteilichen Beistand zur Seite gestellt bekommen, wenn zu erwarten ist, dass sich die Interessen der gesetzlichen Vertreter mit denen des Kindes oder Jugendlichen widersprechen. Im § 158 FamFG ist der Verfahrensbeistand – gelegentlich auch Anwalt des Kindes genannt – gesetzlich verankert. Es
ist die Aufgabe des Verfahrensbeistands, unabhängig von den
Sorgeberechtigten, Mitarbeitern des Jugendamtes oder wichtigen
Bezugspersonen, die Wünsche und Vorstellungen des Kindes in
Erfahrung zu bringen und in das Gerichtsverfahren einzubringen. Dazu
gehört es, die gerichtlichen Schritte zu erklären,
dem Kind oder
Jugendlichen Sicherheit im Verfahren zu vermitteln und die
Anhörungen
beim Gericht zu begleiten. |
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Auch die Bestellung zum Vormund oder Pfleger geht vom Familiengericht aus. Sie kommt immer dann zum Tragen, wenn die Eltern das Sorgerecht, aus den unterschiedlichsten Gründen, nicht selbst wahrnehmen können. Der Minderjährige erhält entweder einen Vormund, wenn die Eltern gar nicht mehr zur gesetzlichen Vertretung berechtigt sind oder einen Pfleger, wenn Teile der elterlichen Sorge durch die Eltern nicht mehr wahrgenommen werden können. Die Rechtsgrundlage ist im BGB geregelt. (§§ 1773 ff. BGB). Im Rahmen der Vormundschaft und Pflegschaft werden Lebensperspektiven entwickelt. Dazu ist es wichtig, einen regelmäßigen und persönlichen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen zu haben, damit sie altersentsprechend und frühzeitig an den Entscheidungen beteiligt werden können. |